Bürger für Eisenach

Antrag auf Ausweisung eines Naturdenkmals nach § 9 (1) Nr. 5 ThürNatG in der Gemarkung Stedtfeld 0548-AT/2021

I. Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Oberbürgermeisterin beauftragt die Untere Naturschutzbehörde mit der Prüfung der Ausweisung eines Birnbaumes in der Gemarkung Stedtfeld als Naturdenkmal durch Rechtsverordnung. Der Birnbaum befindet sich unmittelbar am Birnbaumweg, in einer Entfernung ca. 100 m unterhalb des „Langes Zuges“ in südliche Richtung und dürfte Bestandteil des gemeindeeigenen Flurstücks 120/5 sein.

II. Begründung

Es handelt sich um einen solitären Birnbaum in freier Landschaft, ausgestattet mit hoher Vitalität (siehe Bild 1 und 2). Er ist 8 bis 10 m hoch. Sein Stammumfang beträgt 219 cm, gemessen mit Rinde, 1 m über dem Boden auf der Hangoberseite. Damit beträgt der gewogene Stammdurchmesser über 70 cm.
Der Baum selbst weist wenige Schäden in Form von Astabbrüchen auf, die jedoch für sein Fortbestehen keine negativen Auswirkungen haben sollten.
In einem Gespräch mit dem ehemaligen Ortschronisten Stedtfelds, Herrn O. Münch
(82 Jahre), berichtete dieser, dass sie als Kinder auf den Baum kletterten, um Obst zum Trocknen zu ernten. Bereits damals (vor ca. 70 bis 75 Jahren) besaß dieser Baum einen stattlichen Stamm. Selbst die Vorfahren Herrn Münchs berichteten von diesem Birnbaum. Es kann als davon ausgegangen werden, dass es sich hier um einen Baum handelt, der älter als 120 Jahre ist.
In diesem Zusammenhang wird empfohlen, den Baum mit beidseitigem Leitplankenschutz zu versehen.

(Anmerkung: wurde wegen fehlender Zuständigkeit des Stadtrates von der Oberbürgermeisterin nicht zur Tagesordnung zugelassen.)